AGB´s

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Publikationen bieten Sie uns den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch,
per E-Mail oder über das Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder
auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Eine Reservierung ist grundsätzlich nur bis 4 Tage vor Reisebeginn möglich. Der Vertrag kommt
mit der Annahme durch die Mundus Nivis GmbH zustande. Über die Annahme, informieren
wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei Anmeldung nicht vor,
übersenden wir sie Ihnen auf Wunsch mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie
diesen nicht innerhalb von 4 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 4
Tage vor Reiseantritt, unverzüglich – ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande
gekommen.
1.3. Die uns bei der Buchung zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für
Veranstaltungen der Mundus Nivis GmbH verwendet.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot von der Mundus Nivis GmbH vor, an das die Mundus Nivis GmbH für die
Dauer von 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch
durch eine Voraus- oder Anzahlung erfolgen kann.
1.5. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre
Reisedokumente nicht spätestens 4 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem
Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, Ihnen die Reisedokumente sofort zusenden
oder eine Hinterlegung der Reisedokumente veranlassen. Ist eine Hinterlegung der
Reisedokumente nicht möglich und die rechtzeitige Zusendung nur per Eil-/Expressversand
erreichbar, behalten wir uns vor, eventuelle Mehrkosten, die durch den Eil-/Expressversand
entstehen, Ihnen in Rechnung zu stellen.
Wenn Sie uns über das Fehlen Ihrer Reisedokumente nicht benachrichtigen und die Reise
aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, behandeln wir das als kostenpflichtigen Rücktritt.
1.6. Für den etwaigen Verlust Ihrer Reisedokumente übernehmen wir keine Haftung.

1.7. Der Teilnehmer muss mindestesn 18 Jahre alt oder in Begleitung einer Erziehugnsberechtigten sein.

2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss wird mit Aushändigung der Reisebestätigung/Rechnung eine
Zahlung des Gesamtpreises der Rechnung fällig, die innerhalb von 7 Tagen per Lastschrift
eingezogen wird.
2.2. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von
Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten
Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.
2.3. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug,
sind wir nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz entsprechend Nummer 5.3 zu verlangen. 

2.4. Das Entgelt wird in der Regel per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird und der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.                                                      

3. Leistungen, Preise
Die von der Mundus Nivis GmbH geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben
sich aus der Leistungsbeschreibung unseres Prospektes und der Reisebestätigung.
Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluss bleiben
vorbehalten. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung vom Veranstalter.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. Bis zu vier Monate nach Vertragsschluss können wir Preiserhöhungen bis zu 5% des
Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret
eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung
getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit
zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und
Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. Sollte eine Preis- oder
wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis
setzen. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises
sind Sie berechtigt kostenlos zurückzutreten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der
Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistungen uns gegenüber geltend
zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss
unter Angabe Ihrer Reisevorgangsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur
Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich
zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei der Mundus Nivis GmbH.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen
verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unser Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3. Die Mundus Nivis GmbH kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Für alle Tages- und 2-Tagesskifahrten gilt je Person:
bis 96 Stunden vor Reiseantritt pauschal 15,00 €
ab 96 bis 48 Stunden vor Reiseantritt pauschal 20,00 €
ab 48 bis 24 Stunden vor Reiseantritt pauschal 25,00 €
ab 24 Stunden vor Reiseantritt pauschal 32,00 €
bei Nichterscheinen am Abreisetag pauschal 39,00 €
Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung
der Reise nicht erstattet werden.
5.4. Anstatt einer pauschalen Entschädigung können wir die uns konkret entstandenen Kosten
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Wir sind in
diesem Fall verpflichtet, Ihnen unsere Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu
belegen.
5.5. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und
unter Angabe der Reisevorgangsnummer mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise
Umbuchungen oder Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der
Unterkunft, der Beförderungsart oder Zustiegsstellen vorgenommen, erheben wir pauschal
15,00 € soweit wir nicht eine höhere Entschädigung nachweisen können, deren Höhe sich
nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten
Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
5.6. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt,
die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 15,00
je Person, bei Ferienwohnung je Änderungsvorgang, zu verlangen. Teilnehmer und
Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel in der Person des
Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Voucher, Linienflugscheine,
Bahnfahrkarten, Eintrittskarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis
berechnen müssen.
5.8. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem
Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind,
als die von der Mundus Nivis GmbH ausgewiesenen Kosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Etwaige nicht in Anspruch genommene Teilleistungen können erst nach Zustimmung der
Leistungsträger (Transportgesellschaften, Hotels, Reedereien, Freizeitparkbetreiber,
Ticketagenturen, Reiseleitungen usw.) rück vergütet werden. Fahrgelderstattungen
unterliegen den Bestimmungen der zuständigen Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaften.
Fahrgelderstattungen können von uns nicht vorgenommen werden. Wir leiten diese für Sie
gerne an die zuständigen Verkehrsgesellschaften weiter. Wir werden uns um die
Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. In Ihrem eigenen Interesse
empfehlen wir Ihnen, sich nicht in Anspruch genommene Leistungen von der Reiseleitung
oder dem Leistungsgeber schriftlich bestätigen zu lassen.
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisegastes liegt
(z.B. Krankheit), versuchen wir bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter
Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen
sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Die Mundus Nivis GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
ohne Einhaltung einer Frist / jederzeit: der Reisevertrag kann von uns fristlos gekündigt
werden, wenn der Reisegast trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere
Teilnahme für uns und/oder andere Reisegäste nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn
Sie sich nicht an sachlich begründete Hinweise halten. Uns steht in diesem Falle der
Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer
anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im
Übrigen bleiben unberührt.
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, sind wir verpflichtet,
unverzüglich, nach Eintritt der Voraussetzungen, für die Nichtdurchführung der Reise Sie
hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie
erhalten den eingezahlten Reisepreis vollständig und unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag
kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 II BGB zu bemessende
Entschädigung verlangen.
Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls
der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfe zu tragen. Im Übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisegast zur Last.
9. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie
innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer
gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe
jedoch verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Nach Reiseende
können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht
vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung weil Abhilfe unmöglich
ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den
Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Der Reisegast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung (Schriftform aus Beweissicherungsgründen unbedingt empfohlen) zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
örtliche Reiseleitung nicht vorhanden oder zu erreichen, so müssen Beanstandungen
unverzüglich den Leistungsträgern bzw. dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Unterlässt
es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Herabsetzung
des Reisepreises nicht ein.
10. Haftung, Verjährung
10.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird.
Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch
Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
10.2. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. Eintrittskarten, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen,
Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in den Reiseausschreibungen ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an
diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung
ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.4. Für alle gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4000,00 Euro.
Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Reisendem und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse
der Abschluss eines entsprechenden Versicherungspaketes empfohlen.
10.6. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach
dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen.
Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn
Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Ansprüche wegen
mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht
einhalten konnte. Diese Ansprüche des Reisenden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach
dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese
Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter
durch den Reisenden beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren betroffenen Ansprüche in
zwei Jahren.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die
Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten
Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes,
müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen
Konsulat.
11.2. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise
Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine
Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten
oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gilt die Ziffer 5
(Stornierung).
11.3. Passbestimmungen: Jeder Teilnehmer i. S. Ziffer 11.1 ist selbst verantwortlich, dass er
einen zeitlich gültigen Reisepass mitführt. Bei Reisen in die Schweiz, Tschechien, Ungarn,
Slowakei und die EU-Staaten genügt der zeitlich gültige Bundespersonalausweis (Kennkarte).
11.4. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen
Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Reiseveranstalter und
Reisegästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2. Der Reisegast kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
12.3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Reisegasts
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, oder gegen Personen die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
maßgebend.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder
behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem
Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen
über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
13.3. Den Anweisungen der Reiseleiter und der Veranstalter ist für die Dauer der Reise
unbedingt folge zu leisten, solange diese nicht unsinnig sind.
13.4. Grobe Verschmutzungen im Bus oder Räumlichkeiten des Events, die fahrlässig oder
vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind vom Verantwortlichen in Form einer Pauschale zu
tragen. Die Pauschale richtet sich nach der Art und Intensität der Beschädigung.
13.5. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Veranstalter der Powertagesfahrten Veranstaltungsreihe

MundusNivis GmbH
Proviantbachstraße 1 1/2
D-86153 Augsburg

 

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